ERLÄUTERUNG:
* Hierzu gehören Jugendliche, Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger sowie Wehr- und Ersatzdienstleistende. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise zu erbringen.
** Zu einer „Familie“ gehören alle Mitglieder eines Haushalts:
Beispiel 1: Vater, Mutter und die 22-jährige Tochter leben in einem Haushalt.
Familienbeitrag: 30,- €
Jedes Familienmitglied ist Vereinsmitglied und hat somit auch ein Stimmrecht.
Beispiel 2: Vater, Mutter und der 17-jährige Sohn leben in einem Haushalt.
Familienbeitrag: 30,- €
Jedes Familienmitglied ist Vereinsmitglied. Es haben jedoch nur Vater und Mutter ein Stimmrecht, da der Sohn noch nicht volljährig ist (siehe Satzung).
Beispiel 3: Vater, Mutter, zwei volljährige Kinder und die Großeltern leben in einem Haushalt.
Familienbeitrag: 30,- €
Jedes Familienmitglied ist Vereinsmitglied und hat somit auch ein Stimmrecht.